Fördermöglichkeiten der KfW für den Einbruchschutz



Gefördert wird:

  • der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungeingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
  • der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
  • der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z.B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche).
  • der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
  • der Einbau von Einbruchs- und Überfall­melde­anlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamera­systeme, Panik­schalter, Personen­erkennung an Haus- und Wohnungs­türen, intelligente Türschlösser, Geräte­abschaltungen)
  • der Einbau von Türspionen (z. B. Kamera­systeme)

Die KfW fördert Sie als Privat­person - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zwei­familien­hauses mit maximal 2 Wohn­einheiten oder einer Wohnung sind,
  • Erst­erwerber eines sanierten Ein- oder Zwei­familien­hauses oder einer sanierten Wohnung sind,
  • eine Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft aus Privat­personen sind,
  • Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungs­verein­barung ab.)

Höhe des Zuschusses pro Antrag                                       % der förder­fähigen Investitions­kosten
                           
Bis 1.000 Euro förder­fähiger Investitions­kosten                                                         20 %
Darüber hinausgehende förder­fähige Investitions­kosten                                      10 %

Hinweis zur Höhe der förder­fähigen Kosten:
Bei Maßnahmen zum Einbruch­schutz werden förder­fähige Investitions­kosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.

Quelle: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/index.html

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