Fördermöglichkeiten der KfW für den Einbruchschutz
Gefördert wird:
- der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungeingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- der Einbau einbruchhemmender Garagentore und -zugänge, bei einer direkten Verbindung von der Garage zum Wohnhaus. Förderfähig sind Tore ab Widerstandsklasse WK2 nach DIN V ENV 1627.
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z.B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern, Schutzbeschläge mit Zylinderabdeckung und Schließbleche).
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z.B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente Türschlösser, Geräteabschaltungen)
- der Einbau von Türspionen (z. B. Kamerasysteme)
Die KfW fördert Sie als Privatperson - unabhängig von Ihrem Alter - wenn Sie
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung sind,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung sind,
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen sind,
- Mieter sind (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab.)
Höhe des Zuschusses pro Antrag % der förderfähigen Investitionskosten
Bis 1.000 Euro förderfähiger Investitionskosten 20 %
Darüber hinausgehende förderfähige Investitionskosten 10 %
Hinweis zur Höhe der förderfähigen Kosten:
Bei Maßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten von mindestens 500 Euro pro Antrag bis maximal 15.000 Euro pro Wohnung bezuschusst.